• AGB

Bildungsangebote für Familien

Telefon: 02323 493 17-60

Mail: info@pevnrw.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMER*INNEN

zur Teilnahme an Seminaren, Kursen und Bildungsurlauben der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbandes NRW e.V. (AGB)

LEISTUNGEN 

Unsere Wochenend- und Mehrtagesseminare umfassen

  • ein bildungspädagogisches Programm (durchschnittl. 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Kalendertag) für Erwachsene (ab 16 Jahren) mit qualifizierten Teamer*innen
  • bei Maßnahmen in Bildungshäusern Übernachtung und Verpflegung (in der Regel 3 Mahlzeiten täglich).

Zeitlich parallel zum Erwachsenenprogramm wird bei Maßnahmen mit ausgeschriebener Kinderbeteiligung ein altersgemäßes, pädagogisches Kinderprogramm von geeigneten Kinderteamer*innen durchgeführt.

Bei der Auswahl der Tagungsstätten achten wir auf Qualitätskriterien für die Seminararbeit und weitere (z. B. familien- & kinderfreundliche) Rahmenbedingungen. Neben Ausstattungs- und Servicemerkmalen wie Räumlichkeiten oder Verpflegung sind wir bemüht, Tagungsstätten mit ansprechender naturnaher Umgebung zu buchen. Dies ist erfahrungsgemäß eine wichtige Unterstützung für die Atmosphäre und das Lernklima.

Thematische Schwerpunkte und Rahmenbedingungen entnehmen Sie unserer Ausschreibung (www.pevnrw.de) oder ggf. weiteren Werbeträgern.

Unsere Bildungsreferent*innen beraten Sie gerne bei allen Fragen zu unserem Bildungsangebot. Dies schließt auch Fragen zur betrieblichen Freistellung gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW und Förderoptionen ein.

Gleichwertige Veränderungen der Rahmenbedingungen der Veranstaltungen durch den PEV sind ohne gesonderte Mitteilung möglich. Gravierende Veränderungen werden den Teilnehmer*innen bekannt gegeben und können zur kostenfreien Abmeldung führen.

Die Zimmerverteilung erfolgt familienweise bzw. nach Möglichkeit und Ausstattung des Tagungshauses. Nach vorheriger Absprache können Sonderwünsche wie Einzelzimmer, zusätzliche Mahlzeiten oder die Teilnahme familienfremder Kinder im Einzelfall gegen Aufpreis realisiert werden. Sonderwünsche (auch zu besonderer Verpflegung) bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen.

KOSTEN 

Der PEV ist bemüht, Teilnahmebeiträge entsprechend seiner Teilnehmer*innenstruktur bei Gewährleistung der Qualitätsstandards ‘sozial’ zu gestalten.

Die Beiträge variieren je nach Leistungsumfang des Bildungs- und Kinderprogramms, nach dem Umfang erbrachter Vorleistungen und nach der Ausstattung in der Unterbringung. Die meisten Seminare in der Familienbildung kosten zwischen 60,- und 150,- EUR pro Wochenende für Erwachsene – Familienbildungsurlaube und spezielle Maßnahmen sind entsprechend teurer.

Kinderpreise (für 0 bis 15-Jährige) liegen häufig bei ca. 50%, können aber auch – besonders bei längeren Veranstaltungen – altersabhängig gestaffelt zwischen 20% und 100% des Erwachsenenpreises betragen. Fragen Sie im Einzelfall unsere Bildungsreferent*innen oder Mitarbeiter*innen vor Ort.

Die Teilnahmebeiträge berechnen sich unter Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse. Insofern setzen sie auch die Einhaltung von Förderungsvoraussetzungen durch die Teilnehmer*innen selbst voraus. Dazu gehören die Teilnahme an den Bildungseinheiten, die Bestätigung der Teilnahme per Unterschrift oder die Auskunft über soziale Rahmenbedingungen bei Zielgruppenseminaren. Abweichungen oder Nichtteilnahme können gegebenenfalls zu Nachforderungen entfallener Zuschüsse bei den Teilnehmer*innen führen.

GEBÜHRENNACHLÄSSE 

Finanzielle Aspekte sollten Sie nicht daran hindern, an unseren Seminaren teilzunehmen. Zum einen ist Bildung ein hohes Gut zur Steigerung beruflicher Qualifikationen, demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten oder individueller Alltagsbewältigungskompetenz, zum anderen besteht in sozialen Härtefällen auch die Möglichkeit zu Ratenzahlungen. Auch hier sind unsere Mitarbeiter*innen Ihre Ansprechpartner*innen.

In manchen Fällen beteiligen sich auch Jugendämter oder Sozialämter an Weiterbildungskosten für Familien. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrem zuständigen Amt nach.

ANMELDUNG 

Bitte melden Sie sich grundsätzlich schriftlich mit unterschriebenen Anmeldebogen oder formlosem Brief, Fax oder Email gleichen Inhalts (Veranstaltungstitel, Name, Vorname, Adresse aller Anzumeldenden, Geburtsdatum der Kinder, Teilnahmeerklärung, Datum, Unterschrift) an. Ihre Anmeldung ist verbindlich. 

Sie beinhaltet die Verpflichtung zur Teilnahme an allen Seminareinheiten (siehe auch unten: Hinweis/Einzelfallregelungen).

Richten Sie Ihre Anmeldung an die PEV Familienbildungsstätte / Landesgeschäftsstelle Herne. Sie erreichen unsere Familienbildungsstätte wie folgt:

Manuel Becker (Geschäftsführung)manuel.becker@pevnrw.de

Meike Schuster (Pädagogische Leitung) – meike.schuster@pevnrw.de

Angelika Lücke – angelika.luecke@pevnrw.de

Hilal Ata – hilal.ata@pevnrw.de

Anke Kubela – anke.kubela@pevnrw.de

Lisa-Marie Davies – lisa-marie.davies@pevnrw.de

Dana Meyer (Stellvertretende Geschäftsführung) dana.meyer@pevnrw.de

Zarife Cosgun (Buchhaltung/Verwaltung) zarife.cosgun@pevnrw.de

Iris Malinowski (Verwaltungsassistenz) – iris.malinowski@pevnrw.de

 

Schaeferstr. 11

44623 Herne

Tel: 02323 493 17-60

www.pevnrw.de

(Sonderregelung für Familienbildungsurlaube: Sie erhalten eine Anmeldebestätigung oder einen Wartelistenvermerk. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 10% des gesamten Teilnahmebeitrags fällig, der Restbetrag recht-zeitig zum Seminarbeginn. Bei Sammelanmeldungen bürgt der Adressat für die Teilnahme der Einzelpersonen und die Entrichtung der Teilnahmegebühren.)

MITWIRKUNG

Zur Qualitätssicherung und zur Steigerung der Kundenzufriedenheit werden regelmäßig Teilnehmer*innen- Befragungen durchgeführt. Wir bitten Sie hierbei um aktive Mitwirkung, ehrliche Antworten und konstruktive Anregungen. Herzlichen Dank im Voraus.

DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Teilnahme an unseren Maßnahmen erheben wir von Ihnen personenbezogene und z. T. soziale Daten. Diese werden nur für Zwecke der Durchführung der Maßnahmen, für Dokumentation und Nachweisführung sowie für interne Werbezwecke genutzt.

KENNTNISNAHME

Durch die Anmeldung/Anzahlung erkennen Teilnehmer*innen die hier abgedruckten Regelungen für sich, teilnehmende Kinder und ggf. Mitangemeldete ausdrücklich an.

ABSAGEN/ RÜCKTRITTE

Müssen Sie von Ihrer Anmeldung zurücktreten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich und möglichst frühzeitig mit. Da wir fest mit Ihrer Teilnahme rechnen und bereits früh Vorleistungen erbringen, entstehen Ihnen bei einer Abmeldung gestaffelte Ausfallkosten:

  • eine Abmeldung bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn können wir in der Regel kostenfrei akzeptieren
  • 6-8 Wochen vorher: 25% des Gesamtbetrags / mindestens EUR 10,- pro Erwachsener/Kind
  • 4-6 Wochen vorher: 50% des Gesamtbetrags / mindestens EUR 20,- pro Erwachsener / 15,- pro Kind
  • 2-4 Wochen vorher: 75% des Gesamtbetrags / mindestens EUR 30,- pro Erwachsener / 20,- pro Kind
  • binnen 2 Wochen vorher: 100% des Gesamtbetrags
  • siehe auch unten: Hinweis/Einzelfallregelungen

Wenn Ersatzteilnehmer*innen zu mindestens gleichen Konditionen gestellt werden, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von EUR 10,- pro Person erhoben.

Bei längeren und kostspieligeren Bildungsveranstaltungen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einschlägiger Rücktrittsversicherungen.

Seminarabsagen durch den PEV, z.B. bei Nichterreichen von Mindestteilnehmer*innenzahlen, Erkrankungen von Teamer*innen etc. sind möglich und werden den angemeldeten Teilnehmer*innen umgehend mitgeteilt. Geleistete Anzahlungen werden dabei voll erstattet oder auf Wunsch für andere Buchungen angerechnet. Im Falle einer nachträglichen Anpassung der Teilnahmegebühren steht es angemeldeten Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen frei, von der Buchung zu diesen neuen Konditionen zurückzutreten.

HAFTUNG

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des PEV geschieht auf eigene Gefahr. Der PEV haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Verluste, die während der Veranstaltung sowie auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort geschehen.

Bei Beschädigungen der benutzten Einrichtungen haften die Teilnehmer*innen bzw. Erziehungsberechtigten.

HINWEIS / EINZELFALLREGELUNGEN

Zu einzelnen Bildungsveranstaltungen können abweichend oder ergänzend zu den obigen Regelungen besondere Rahmenbedingungen zum Tragen kommen (z.B. hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen zu Bildungsveranstaltungen oder verlängerter Stornofristen).
Diese werden mit der zentralen Veröffentlichung der Veranstaltung auf dieser Homepage bekannt gemacht. Sie sind für diese Veranstaltung bindend, auch wenn sie in anderen Veröffentlichungen der Veranstaltung (PEV-Bildungsprogrammflyer, überregionale Broschüre zum Bildungsurlaub, Aushänge, etc.) nicht aufgeführt sind.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EXTERNE MITARBEITER*INNEN

in der Familienbildungs- und Verbandsarbeit sowie bei Projekten des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbands NRW e.V. (AGB-eMA; Stand: 01.09.2022)

Der PEV nutzt zur Erfüllung seiner gesellschaftlichen und verbandlichen Aufgabenstellung die Zusammenarbeit mit frei-/nebenberuflichen Mitarbeiter*innen sowie ehrenamtlich Tätigen (im folgenden „externe Mitarbeiter*innen“ – eMA) in der Familienbildungsarbeit, der Verbandsarbeit und in Projekten.
Diese Personen sind gleichermaßen „im Auftrag“ des PEV wie auch selbstverantwortlich tätig. Die Tätigkeiten werden freiwillig vereinbart und beziehen sich auf einzelne Aktivitäten des PEV. Das gemeinsame Ziel besteht in der qualitativ hochwertigen Bereitstellung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und anderen Angeboten für Erwachsene und Kinder in oder hauptsächlich aus NRW. Maßgebend sind hierbei die vom PEV für seine Arbeit festgelegten Qualitätsstandards und Verfahrensvorgaben.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen beschreiben den Rahmen einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Externe Mitarbeiter*innen können zur Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung von Angeboten zum Einsatz kommen sowie bei der Bewerbung, der Beratung und der inhaltlichen und organisatorischen Durchführung. Den pädagogischen Teams ist die inhaltliche Gestaltung der Aufträge vorbehalten.
Die externen Mitarbeiter*innen – insbesondere die pädagogischen Teams – weisen dem PEV ihre Qualifizierung für die jeweils miteinander vereinbarte Tätigkeit nach; dies bezieht abgeschlossene Ausbildungen, Weiterqualifizierungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Alltagskompetenzen und Praxiserfahrungen mit ein. Der PEV prüft für die Gewährleistung von Qualität bei standardisierten und lizenzierten Angeboten die erforderlichen Ausbildungsnachweise. Gegebenenfalls können weitere Belege (z.B. Führungszeugnisse) erforderlich sein.
Die externen Mitarbeiter*innen werden in das System der ständigen Qualitätssicherung miteinbezogen. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, Mängel oder Anregungen von Teilnehmenden, anderen Akteuren oder aus eigener Sicht an den PEV zurückzumelden. Ebenso wird ihre Arbeit durch Reflexionen und Teilnehmerbefragungen in die Qualitätssicherung einbezogen und bewertet, um die Angebote über Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen für die Teilnehmenden zu optimieren. Externe Mitarbeiter*innen werden vom PEV auch zur Bewertung der Angebote vor Ort herangezogen. Zur Weiterentwicklung der PEV-Arbeit können sie Empfehlungen für neue Inhalte und Konzepte, interessierte Zielgruppen, geeignete Räumlichkeiten oder weitere kompetente Mitarbeiter*innen aussprechen.
Der PEV bietet den externen Mitarbeiter*innen durch seine Fachkräfte eine fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Erfüllung der Projektaufträge an.

Die Vereinbarung einer Zusammenarbeit erfolgt im Allgemeinen mündlich. Die vereinbarten Tätigkeiten beziehen sich auf einzelne Angebote des PEV und stehen unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit dieser Angebote. Hierüber entscheidet der PEV in angemessenem Zeitrahmen vor dem geplanten Beginn.
Die externen Mitarbeiter*innen arbeiten zum Zwecke einer optimalen Zielerreichung und Kundenzufriedenheit mit den Fachkräften des PEV, weiteren Mitwirkenden und anderen externen Mitarbeiter*innen partnerschaftlich zusammen.
Abweichungen von der ursprünglichen Angebotsplanung der Maßnahmen sind mit dem PEV abzusprechen und bedürfen dessen Zustimmung.
Die externen Mitarbeiter*innen – insbesondere die pädagogischen Teams – sind für die Beschaffung, Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit notwendiger Materialien und Medien grundsätzlich selbst verantwortlich. Hierfür notwendige Auslagen werden nach Absprache mit dem PEV im Rahmen einer Gesamtabrechnung übernommen. Auf Anfrage können Materialien und Medien auch vom PEV gestellt, besorgt oder bereitstellt werden.

Die externen Mitarbeiter*innen achten die für ihren Einsatz maßgeblichen rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien (für die Familienbildung veröffentlicht unter www.familiennbildung-in-nrw.de / Gesetze und Verordnungen). Der PEV belehrt insbesondere zur Berücksichtigung des Kinderschutzes, zu dem sich die eMA per Selbstver-pflichtung bekennen.

DATENSCHUTZ: Der PEV weist darauf hin, dass auch externe Mitarbeiter*innen durch diese AGB (eMA) zur Verschwiegenheit über ihnen bekannt gewordene Informationen im Rahmen der Abwicklung von PEV Angeboten und Maßnahmen ab Beginn und auch über ihr Tätigwerden hinaus verpflichtet sind. Insbesondere Daten und Informationen über Teilnehmende dürfen ausschließlich für die Realisierung der Maßnahme, für die Dokumentation, Nachweisführung und interne Ansprache beim PEV im Sinne des §28 BDSG genutzt werden. Analog zum Bundesdatenschutzgesetz BDSG §5 ist es im Rahmen Ihrer Tätigkeit untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder weiter zu geben. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§44, 43.2. BDSG und anderen Strafvorschriften mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden können. [siehe BDSG]
Ausdrücklich weist der PEV auf die Eigenverantwortlichkeit und die angemessene Vorbereitung von externen Mitarbeiter*innen im Rahmen von Aufsichtspflicht und der Mitwirkung am Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung hin, wenn Kinder an den Angeboten und Maßnahmen beteiligt sind. [Siehe hierzu auch: www.bmj.bund.de bzw. www.gesetze-im-internet.de]

Konflikte, Schadensfälle oder Vorfälle mit Einbeziehung Dritter sind dem PEV als Veranstalter – unabhängig von Verschulden oder Verantwortlichkeit – schnellstmöglich zur Kenntnis zu bringen.

Die Weiterleitung von Dokumentationen über die Maßnahmen und von Dokumenten der Teilnehmenden (z.B. Anmeldungen oder Bescheinigungen) an den PEV erfolgt durch die externen Mitarbeiter*innen zeitnah und bringschuldnerisch. Gleiches gilt für die Weiterleitung von Teilnahmebeiträgen, sofern nicht eine Gesamtabrechnung vereinbart ist. Verrechnungen mit eigenen Ansprüchen ist in diesem Falle möglich.

Honorare oder Aufwandsentschädigungen können nur für pädagogische Tätigkeiten vereinbart werden. Dies wird in der Regel über eine kombinierte Auftragsvereinbarung/Rechnungsstellung/Empfangsbescheinigung dokumentiert. Davon abweichende oder die Regel überschreitende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V.
Schaeferstr. 11, 44623 Herne

Telefon: 02323 493 17-60
info@pevnrw.de, www.pevnrw.de