ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMER*INNEN
zur Teilnahme an Seminaren, Kursen, Bildungsurlauben und weiteren Veranstaltungen der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbandes NRW e.V. (AGB)
LEISTUNGEN
- Informationen zu unseren Veranstaltungen sind unserer Website www.pevnrw.de zu entnehmen. Unsere Bildungsreferent*innen beraten gerne bei allen Fragen zu unserem Bildungsangebot. Dies schließt auch Fragen zur betrieblichen Freistellung gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW und Förderoptionen ein.
- Unser Bildungsangebote umfassen stets ein bildungspädagogisches Programm für Erwachsene (ab 16 Jahren) mit qualifizierten Teamer*innen. Darin enthalten sind alle Seminarmaterialien und Seminarprogrammkosten.
- Während der Veranstaltung erforderlich werdende Programmänderungen bleiben vorbehalten. Gleichwertige Veränderungen der Rahmenbedingungen der Veranstaltungen durch den PEV sind ohne gesonderte Mitteilung möglich. Gravierende Veränderungen werden den Teilnehmer*innen bekannt gegeben und können zur kostenfreien Abmeldung führen.
- Je nach Format können folgende Leistungen hinzukommen:
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Übernachtung und Verpflegung (in der Regel 3 Mahlzeiten täglich) – außer es wird anders ausgeschrieben – mit inbegriffen. Bei der Auswahl der Tagungsstätten und Beherbergungsbetriebe achten wir auf Qualitätskriterien für die Seminararbeit und weitere (z. B. familien- & kinderfreundliche, diversitätssensible) Rahmenbedingungen. Die Zimmerverteilung erfolgt familienweise bzw. nach Möglichkeit und Ausstattung des Tagungshauses.
- Nach vorheriger Absprache können Sonderwünsche wie Einzelzimmer, zusätzliche Mahlzeiten oder die Teilnahme familienfremder Kinder im Einzelfall gegen Aufpreis realisiert werden. Sonderwünsche (auch zu besonderer Verpflegung) sind gleich bei der Anmeldung mitzuteilen.
- Zeitlich parallel zum Erwachsenenprogramm wird bei Maßnahmen mit ausgeschriebener Kinderbeteiligung ein altersgemäßes, pädagogisches Kinderprogramm von geeigneten Kinderteamer*innen durchgeführt.
- An- und Abreisekosten werden im Regelfall – außer es ist extra gekennzeichnet – nicht einkalkuliert bzw. übernommen.
VERHALTEN WÄHREND VERANSTALTUNGEN
- Bei der Konzeption und Durchführung unserer Veranstaltungen legen wir besonderen Wert auf Qualität, Teilnehmendenschutz, Awareness und eine kontinuierliche Reflexion durch Evaluation und Feedback. Unser Ziel ist es, Strukturen und Räume zu schaffen, die Schutz bieten, achtsam sind und sich der Existenz von Diskriminierung bewusst stellen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Veranstaltungen möglichst frei von Diskriminierung, Gewalt und Machtungleichheiten stattfinden. Dazu gehören verbindliche Regeln des respektvollen Miteinanders. Mit der Anmeldung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen bestätigen die Teilnehmenden, das Awareness- und Kinderschutzkonzept zur Kenntnis genommen zu haben.
- Der PEV übernimmt die Verantwortung für die Gestaltung der Veranstaltung und ist bei Fragen oder Anliegen ansprechbar. Als Veranstalter*in behalten wir uns das Recht vor, Anmeldungen aus Gründen der Sicherheit, des Teilnehmendenschutzes oder aufgrund der Platzauslastung abzulehnen. Ein Anspruch auf Bestätigung der Anmeldung oder Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht.
- Teilnehmende, die gegen die AGB, das Awarenesskonzept oder die Regeln des respektvollen Miteinanders verstoßen, den Ablauf der Veranstaltung stören, andere Teilnehmende belästigen oder die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Hauses verwiesen werden.
KOSTEN & NACHLÄSSE
- Der PEV ist bemüht, Teilnahmebeiträge bei Gewährleistung der Qualitätsstandards möglichst niedrig und für viele zugänglich zu gestalten. Die Teilnahmebeiträge berechnen sich unter Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse. Insofern setzen sie auch die Einhaltung von Förderungsvoraussetzungen durch die Teilnehmer*innen selbst voraus. Dazu gehören die Teilnahme an den Bildungseinheiten, die Bestätigung der Teilnahme per Unterschrift oder die Auskunft über soziale Rahmenbedingungen bei zielgruppenspezifischen Veranstaltungen. Abweichungen oder Nichtteilnahme können gegebenenfalls zu Nachforderungen entfallener Zuschüsse bei den Teilnehmer*innen führen.
- Die Beiträge variieren je nach Leistungsumfang des Bildungs- und Kinderprogramms, nach dem Umfang erbrachter Vorleistungen und nach der Ausstattung in der Unterbringung. Kinderpreise (für 0 bis 15-Jährige) liegen häufig bei ca. 50%, können aber auch – besonders bei längeren Veranstaltungen – altersabhängig gestaffelt zwischen 20% und 100% des Erwachsenenpreises betragen.
- Finanzielle Aspekte sollten niemanden daran hindern, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Zum einen ist Bildung ein hohes Gut zur Steigerung beruflicher Qualifikationen, demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten oder individueller Alltagsbewältigungskompetenz, zum anderen besteht in sozialen Härtefällen auch die Möglichkeit zu Ratenzahlungen oder Stundungen. Auch hier sind unsere Mitarbeiter*innen Ihre Ansprechpartner*innen. In manchen Fällen beteiligen sich auch Jugendämter oder Sozialämter an Weiterbildungskosten für Familien. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrem zuständigen Amt nach.
ANMELDUNG
- Bitte melden Sie sich grundsätzlich schriftlich mit unterschriebenen Anmeldebogen oder formlosem Brief, Fax oder E-Mail gleichen Inhalts (Veranstaltungstitel, Name, Vorname, Adresse aller Anzumeldenden, Geburtsdatum der Kinder, Teilnahmeerklärung, Datum, Unterschrift) an. Ihre Anmeldung ist verbindlich.
- Richten Sie Ihre Anmeldung an die PEV Familienbildungsstätte/ Geschäftsstelle Herne (Schaeferstr. 11, 44623 Herne, Tel: 02323/4931760. www.pevnrw.de). Sie erreichen unsere Familienbildungsstätte wie folgt:
- Sonderregelung für Familienbildungsurlaube: Sie erhalten eine Anmeldebestätigung oder einen Wartelistenvermerk. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von rund 10% des gesamten Teilnahmebeitrags fällig, der Restbetrag rechtzeitig zum Seminarbeginn. Bei Sammelanmeldungen bürgt der*die Adressat*in für die Teilnahme der Einzelpersonen und die Entrichtung der Teilnahmebeiträge.
ABSAGEN/ RÜCKTRITTE
- Müssen Sie von Ihrer Anmeldung zurücktreten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich und möglichst frühzeitig mit. Da wir fest mit Ihrer Teilnahme rechnen und bereits früh Vorleistungen erbringen, entstehen Ihnen bei einer Abmeldung gestaffelte Ausfallkosten:
- eine Abmeldung bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn können wir in der Regel kostenfrei akzeptieren
- 6-8 Wochen vorher: 25% des Gesamtbetrags / mindestens EUR 10,- pro Erwachsener/ Kind
- 4-6 Wochen vorher: 50% des Gesamtbetrags / mindestens EUR 20,- pro Erwachsener / 15,- pro Kind
- 2-4 Wochen vorher: 75% des Gesamtbetrags / mindestens EUR 30,- pro Erwachsener / 20,- pro Kind
- binnen 2 Wochen vorher: 100% des Gesamtbetrags
- siehe auch unten: Hinweis/Einzelfallregelungen
- Wenn Ersatzteilnehmer*innen zu mindestens gleichen Konditionen gestellt werden, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von EUR 10,- pro Person erhoben.
- Bei längeren und kostspieligeren Bildungsveranstaltungen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einschlägiger Rücktrittsversicherungen.
- Der PEV behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen ganz oder teilweise abzusagen, oder die Anzahl der Teilnehmenden zu reduzieren. Diese sind u. a. geringe Teilnehmendenzahl, höhere Gewalt, kurzfristige Nichterreichbarkeit von Teamer*innen (z.B. Krankheit), Maßnahmen des Infektionsschutzes, usw. Diese Berechtigung gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen und selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmenden nicht mehr möglich sein sollte.
- Absagen durch den PEV werden den angemeldeten Teilnehmer*innen umgehend mitgeteilt. Geleistete Anzahlungen werden dabei voll erstattet oder auf Wunsch für andere Buchungen angerechnet. Darüber hinaus gerichtete Schadensersatzansprüche durch Teilnehmende an den PEV sind ausgeschlossen.
- Aus wichtigen Gründen kann es kurzfristig auch zu einem Wechsel von Teamer*innen kommen. Auch der Veranstaltungsort kann sich ggfs. kurzfristig ändern. Daraus ergibt sich jedoch kein Schadensersatzanspruch.
- Im Falle einer nachträglichen Anpassung der Teilnahmebeiträge steht es angemeldeten Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen frei, von der Buchung zu diesen neuen Konditionen zurückzutreten.
MITWIRKUNG
- Die Anmeldung beinhaltet die Verpflichtung zur Teilnahme an allen Seminareinheiten (siehe auch unten: Hinweis/Einzelfallregelungen).
- Zur Qualitätssicherung und zur Steigerung der Teilnehmendenzufriedenheit werden regelmäßig Teilnehmer*innen-Befragungen durchgeführt. Wir bitten Sie hierbei um aktive Mitwirkung, ehrliche Antworten und konstruktive Anregungen. Herzlichen Dank im Voraus.
DATENSCHUTZ
- Im Rahmen der Teilnahme an unseren Maßnahmen erheben wir personenbezogene und z. T. soziale Daten. Diese werden nur für Zwecke der Durchführung der Maßnahmen, für Dokumentation und Nachweisführung sowie für interne Werbezwecke genutzt.
- Hierbei wird ein Datenschutzkonzept angewendet: https://pevnw.com/cms/wp-content/uploads/PEV_Datenschutzkonzept_V3c.pdf
BILD- & TONAUFNAHMEN
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos, Sprach- und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen erstellt werden können. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmenden jederzeit das Recht und die Möglichkeit, die aufnehmende Person darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.
- Die Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen, insbesondere zu Werbezwecken sind untersagt und zu privaten Zwecken widerruflich gestattet. Wir möchten aber auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass durch die Anfertigung und/ oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten Zwecken Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden können. Mit der Gestattung der Anfertigung von Aufnahmen durch den PEV ist die Einräumung von Nutzungsrechten oder Einwilligungen Dritter nicht verbunden.
- Wir behalten uns ferner vor, die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während Veranstaltungen/ Veranstaltungseinheiten zu untersagen.
HAFTUNG
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen des PEV geschieht auf eigene Gefahr. Der PEV haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Verluste, die während der Veranstaltung sowie auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort geschehen.
- Bei Beschädigungen der benutzten Einrichtungen haften die Teilnehmer*innen bzw. Erziehungsberechtigten.
HINWEIS / EINZELFALLREGELUNGEN
- Zu einzelnen Bildungsveranstaltungen können abweichend oder ergänzend zu den obigen Regelungen besondere Rahmenbedingungen zum Tragen kommen (z.B. hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen zu Bildungsveranstaltungen oder verlängerter Stornofristen).
- Alle Einzelfallregelungen werden mit der zentralen Veröffentlichung der Veranstaltung auf der Website bekannt gemacht. Sie sind für diese Veranstaltung bindend, auch wenn sie in anderen Veröffentlichungen der Veranstaltung (PEV-Bildungsprogrammflyer, überregionale Broschüre zum Bildungsurlaub, Aushänge, etc.) nicht aufgeführt sind.
KENNTNISNAHME & WIDERRUFSBELEHRUNGEN
- Durch die Anmeldung/ Anzahlung erkennen Teilnehmer*innen die hier abgedruckten Regelungen für sich, teilnehmende Kinder und ggf. Mitangemeldete ausdrücklich an.
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
SCHLUSSBESTIMMUNG
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2025 in Kraft.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FREIBERUFLICH, NEBENBERUFLICH UND EHRENAMTLICH TÄTIGE
(TEAMER*INNEN)
in der Familienbildungs- und Verbandsarbeit sowie bei Projekten des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbands NRW e.V. (AGB-Teamer*innen)
Der PEV nutzt zur Erfüllung seiner gesellschaftlichen und verbandlichen Aufgabenstellung die Zusammenarbeit mit frei-/ nebenberuflichen Fachkräften sowie ehrenamtlich Tätigen. Diese Personen sind selbstverantwortlich tätig. Die Tätigkeiten beziehen sich auf einzelne Aktivitäten des PEV. Das gemeinsame Ziel besteht in der qualitativ hochwertigen Bereitstellung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und anderen Angeboten für Erwachsene und Kinder in oder hauptsächlich aus NRW. Maßgebend sind hierbei die vom PEV für seine Arbeit festgelegten Qualitätsstandards.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen beschreiben den Rahmen einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
VERTRAGSGEGENSTAND
- Externe (Fach-)Kräfte können zur Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung von Angeboten zum Einsatz kommen sowie bei der Bewerbung, der Beratung und der inhaltlichen und organisatorischen Durchführung. Der PEV fungiert dabei als Auftraggeber*in, die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen als Auftragnehmer*innen.
- Durch den Vertrag wird weder in arbeitsrechtlicher noch in versicherungsrechtlicher Hinsicht ein Dienstverhältnis begründet.
- Alle Freiberuflicher*innen sind frei darin, auch für andere Aufraggebende tätig zu sein; das Risiko der Veranstaltungsdurchführung (insbesondere Akquise) verbleibt bei ihnen.
- Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange tragen die Freiberufler*innen selbst Sorge.
ERBRINGUNG DER LEISTUNG
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen sind frei darin, die Aufträge des PEV anzunehmen oder abzulehnen. Für den PEV begründet der Vertrag keine Verpflichtung, Aufträge zu erteilen.
- Die Vereinbarung einer Zusammenarbeit erfolgt im Allgemeinen mündlich. Die vereinbarten Tätigkeiten beziehen sich auf einzelne Angebote des PEV und stehen unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit dieser Angebote. Hierüber entscheidet der PEV in angemessenem Zeitrahmen vor dem geplanten Beginn.
- Abweichungen von der ursprünglichen Angebotsplanung der Maßnahmen sind mit dem PEV abzusprechen und bedürfen dessen Zustimmung.
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätige sind für die Beschaffung, Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit notwendiger Materialien und Medien grundsätzlich selbst verantwortlich. Hierfür notwendige Auslagen werden nach Absprache mit dem PEV im Rahmen einer Gesamtabrechnung erstattet. Auf Anfrage können Materialien und Medien auch vom PEV gestellt, besorgt oder bereitstellt werden.
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Tätigkeit selbst auszuüben und nur in Absprache mit dem PEV an andere zu delegieren.
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen unterliegen keinem Weisungsrecht seitens des PEV. Dennoch müssen die Externen die fachliche Vorgaben des PEV beachten und diese umsetzen, um eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung zu gewährleisten.
- Dokumentationen über die Maßnahmen und ggf. gesammelte Dokumenten der Teilnehmenden (z.B. Anmeldungen oder Bescheinigungen) werden nach Vollendigung umgehend an den PEV weitergeleitet (bringschuldnerisch). Gleiches gilt für die Weiterleitung von Teilnahmebeiträgen – sollten diese von Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen vor Ort eingesammelt worden sein und sofern nicht eine Gesamtabrechnung vereinbart ist. Verrechnung mit eigenen Ansprüchen ist in diesem Falle möglich.
VERGÜTUNG/ AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen erhalten eine Vergütung, die zuvor vereinbart wird. Ehrenamtlich Tätige bekommen – sofern vereinbart – eine Aufwandsentschädigung (Übungsleiter*innenpauschale).
- Mit dieser Vergütung/ Aufwandsentschädigung sind sowohl die erbrachte Leistung als auch alle Kosten, die durch die Ausführung des Auftrags entstehen, abgegolten.
- Der Betrag wird von den Freiberufler*innen nach der Durchführung in Rechnung gestellt. Ehrenamtlich Tätige füllen ein entsprechendes Formular aus.
- Eine Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche auf Vergütung/ Aufwandsentschädigungen gegen den PEV ist ausgeschlossen.
- Es werden nur Termine/ Leistungen vergütet, die auch tatsächlich geleistet wurden.
KRANKHEITSFALL/ AUSFALL DER VERANSTALTUNG
- Ein Vergütungs-/ Aufwandsentschädigungsanspruch im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung besteht nicht. Sowohl in Krankheitsfällen als auch bei anderen Verhinderungen ist der PEV unverzüglich zu benachrichtigen.
- Bei Nicht-Zustande-Kommen der Veranstaltung, z.B. aufgrund zu wenig akquirierter Teilnehmer*innen, behält sich der PEV das Recht vor, die jeweilige Veranstaltung abzusagen. Die vorher vereinbarte Vergütung/ Aufwandsentschädigung wird hinfällig.
QUALITÄTSSICHERUNG
- Der PEV prüft für die Gewährleistung von Qualität bei standardisierten und lizenzierten Angeboten die erforderlichen Ausbildungsnachweise. Die Freiberufler*innen – insbesondere diejenigen, die pädagogisch-bildnerisch tätig sind – weisen dem PEV daher ihre Qualifizierung für die jeweils miteinander vereinbarte Tätigkeit nach; dies bezieht abgeschlossene Ausbildungen, Weiterqualifizierungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Alltagskompetenzen und Praxiserfahrungen mit ein. Gegebenenfalls können weitere erforderlich sein.
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen arbeiten zum Zwecke einer optimalen Zielerreichung und Teilnehmendenzufriedenheit mit den Fachkräften des PEV, weiteren Mitwirkenden und anderen externen Partner*innen partnerschaftlich zusammen.
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen werden in das System der ständigen Qualitätssicherung angemessen miteinbezogen. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, Mängel oder Anregungen von Teilnehmenden, anderen Akteur*innen oder aus eigener Sicht an den PEV zurückzumelden. Sie werden ferner vom PEV auch zur Bewertung der Angebote vor Ort herangezogen. Zur Weiterentwicklung der PEV-Arbeit können sie Empfehlungen für neue Inhalte und Konzepte, interessierte Zielgruppen, geeignete Räumlichkeiten oder weitere kompetente Teamer*innen aussprechen.
- Ebenso wird die Arbeit der Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen selbst durch Reflexionen und Teilnehmendenbefragungen in die Qualitätssicherung einbezogen und bewertet, um die Angebote über Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen für die Teilnehmenden zu optimieren. Der PEV bietet den Freiberufler*innen durch seine hauptamtlichen Fachkräfte eine fachliche und organisatorische Unterstützung an.
KINDER- UND DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen achten die für ihren Einsatz maßgeblichen rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien (für die Familienbildung insbesondere WbG NRW, AWbG NRW und SGB VIII).
- Der PEV belehrt insbesondere zur Berücksichtigung des Kinderschutzes, zu dem sich alle für den PEV tätigen Personen per Selbstverpflichtung bekennen.
- Im Zuge des Kinderschutzkonzeptes verpflichten sich alle Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen zum Nachweis eines einwandfreien erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
- Ausdrücklich weist der PEV auf die Eigenverantwortlichkeit und die angemessene Vorbereitung von Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen im Rahmen von Aufsichtspflicht und der Mitwirkung am Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung hin, wenn Kinder an den Angeboten und Maßnahmen beteiligt sind.
- Bei der Konzeption und Durchführung der Veranstaltungen legt der PEV größten Wert auf Diskriminierungsschutz, Awareness und eine kontinuierliche Reflexion durch Evaluation und Feedback. Unser Ziel ist es, Strukturen und Räume zu schaffen, die Schutz bieten, achtsam sind und sich der Existenz von Diskriminierung bewusst stellen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Veranstaltungen möglichst frei von Diskriminierung, Gewalt und Machtungleichheiten stattfinden. Dazu gehören verbindliche Regeln des respektvollen Miteinanders. Die Freiberufler*innen bestätigen mit dem Vertrag, das Awarenesskonzept zur Kenntnis genommen zu haben und diesem nachzukommen.
VERSCHWIEGENHEIT & DATENSCHUTZ
- Der PEV weist darauf hin, dass auch Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen durch diese AGB zur Verschwiegenheit über ihnen bekannt gewordene Informationen im Rahmen der Abwicklung von PEV Angeboten und Maßnahmen ab Beginn und auch über ihr Tätigwerden hinaus verpflichtet sind. Insbesondere Daten und Informationen über Teilnehmende dürfen ausschließlich für die Realisierung der Maßnahme, für die Dokumentation, Nachweisführung und interne Ansprache beim PEV im Sinne des Art. 5 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO genutzt werden.
- Analog zum Bundesdatenschutzgesetz BDSG §5 ist es im Rahmen Ihrer Tätigkeit untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder weiter zu geben. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 44, 43.2. BDSG und anderen Strafvorschriften mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden können.
- Im Rahmen der Auftragsverwaltung erhebt der PEV personenbezogene und z. T. soziale Daten. Diese werden gemäß PEV-Datenschutzkonzept nur für Zwecke der administrativen Abwicklung, für Dokumentation und Nachweisführung sowie für die Auftragsverwaltung genutzt: https://pevnw.com/cms/wp-content/uploads/PEV_Datenschutzkonzept_V3c.pdf
NUTZUNGS-, BILD-/TON- UND URHEBERRECHTE
- Die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen räumen, sofern nicht anders vereinbart, das ausschließliche, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zu. Dies beinhaltet die Verbreitung, Veröffentlichung und Vervielfältigung des Arbeitsergebnisses.
- Sofern die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen für die Ausübung des Auftrags Bilder, Videos oder andere Mittel verwenden, die unter das Urheberrechtgesetz fallen und entsprechend geschützt sind, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass alle rechtlichen Aspekte eingehalten werden und das Urheberrechtsgesetz unangetastet bleibt.
- Im Rahmen der Veranstaltungen können in (schriftlicher) Absprache mit dem PEV Fotos, Sprach- und Videoaufzeichnungen angefertigt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmenden jederzeit das Recht und die Möglichkeit, die aufnehmende Person darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Dies gilt es jederzeit zu gewährleisten.
- Die Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen, insbesondere zu Werbezwecken sind untersagt; zu privaten Zwecken sind widerruflich gestattet. Wir möchten aber auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass durch die Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten Zwecken Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden können. Mit der Gestattung der Anfertigung von Aufnahmen durch den PEV ist die Einräumung von Nutzungsrechten oder Einwilligungen Dritter nicht verbunden.
SCHÄDEN & HAFTUNGSAUSSCHUSS
- Konflikte, Schadensfälle oder Vorfälle mit Einbeziehung Dritter sind dem PEV als Veranstalter*in – unabhängig von Verschulden oder Verantwortlichkeit – schnellstmöglich zur Kenntnis zu bringen.
- Der PEV haftet nicht für Schäden bzw. Fehler, die die Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen im Zuge ihrer Tätigkeit selbst verschuldet haben.
- Der PEV haftet nicht für Urheber- und Copyrightverletzungen.
KENNTNISNAHME & KÜNDIGUNG
- Durch die Auftragsannahme erkennen Frei-/ Nebenberufler*innen und ehrenamtlich Tätigen die hier getroffenen Regelungen ausdrücklich an.
- Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen.
SCHLUSSBESTIMMUNG
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2025 in Kraft.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.